Pauschal
entschädigung

Im Kanton Freiburg erhalten pflegende Angehörige für ihren Pflegeaufwand eine Entschädigung. Ziel dieser Pauschalentschädigung ist es, Heimeintritte von Personen zu verhindern, die zu Hause gepflegt werden können. Die betreute Person muss im gleichen Haushalt oder in der Nähe wohnen. Die Mitarbeitenden der Koordinationsstelle haben den Auftrag, die Angehörigen zu beraten sowie die Anträge und Abrechnungen zu prüfen.

Antragsformular

Sind Sie pflegende Angehörige, dann füllen Sie den Antrag aus. Das Team der Koordinationsstelle wird sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Erstabklärung vereinbaren.

Abrechnungsformular

Das Abrechnungsformular können Sie hier herunterladen, direkt ausfüllen und an die Koordinationsstelle des Gesundheitsnetz Sense zurückschicken.

Gesetz

Als einer der wenigen Schweizer Kantone unterstützt er pflegende Angehörige mit einer Pauschalentschädigung. Dafür wurde 2016 ein Gesetz erlassen.