Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse der Delegiertenversammlung
Gemäss Art. 123d Abs. 1 Bst. c des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden und Art. 9 Abs. 1 Bst. b der Statuten des Mehrzweckverbands Sensebezirk werden hier die Beschlüsse aufgeführt, welche dem Referendum unterleigen, wenn 1’000 Aktivbürger der Verbandsgemeinden oder ein Viertel der Exekutivgremien der Verbandsgemeinden es schriftlich verlangen.
Die nächste Publikation findet nach der nächsten Delegiertenversammlung statt.