Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse der Delegiertenversammlung

Gemäss Art. 123d Abs. 1 Bst. c des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden und Art. 9 Abs. 1 Bst. b der Statuten des Mehrzweckverbands Sensebezirk unterliegen die nachfolgenden Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Mehrzweckverbands Sensebezirk vom 27. November 2025:

dem Referendum, wenn 1’000 Aktivbürger der Verbandsgemeinden oder ein Viertel der Exekutivgremien der Verbandsgemeinden es schriftlich verlangen.

Das Referendumsbegehren ist innert 60 Tagen ab der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt des Kantons Freiburg (Nr. 49 vom 5. Dezember 2025) beim Mehrzweckverband in Tafers einzureichen (Art. 105 Abs. 1 und 3 sowie Art. 106 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte, PRG bleiben vorbehalten).