Willkommen im Sensebezirk

Mehrzweckverband Sensebezirk

Der MZV

Vier Angebote unter einem Dach

Das ist die Website des Mehrzweckverbands Sensebezirk. Im Jahr 2023 mit der Arbeitsaufnahme der Feuerwehr Sense gegründet, übernimmt er seit dem 1. Januar 2024 auch die Aufgaben des Gemeindeverbands Region Sense und seit dem 1. Januar 2025 auch die des Gemeindeverbandes OS Sense. Er hat das Ziel, sämtliche bestehenden und allenfalls zukünftigen bezirksweiten Aufgaben durch eine Organisation zu erfüllen und so Synergien zu nutzen. So sollen auch die Aufgaben des Gesundheitsnetz Sense ab 2026 in den Mehrzweckverband integriert werden.

Aktuell

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FAQ des Tages

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Wie wird ein Heimaufenthalt finanziert?

In der Regel kann eine pflegebedürftige Person ihren Aufenthalt in einem Heim selbst finanzieren. Meistens werden die Kosten vom persönlichen Vermögen mit Unterstützung von verschiedenen Subenvionsgeldern getragen. Der Preis für einen Tag setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Langzeitaufenthalt

  • Pensionspreis (entspricht den Beherbergungskosten). Er wird mit den Einkünften (AHV-Rente, Ergänzungsleistungen usw.) und dem Vermögen der leistungempfangenden Person bezahlt.
  • Pflegepreis (wird auf der Grundlage der Löhne des Pflegepersonals und der Pflegestufe der leistungsempfangenden Person berechnet). Die Krankenversicherer bezahlen für jede Person eine Pauschale pro Pflegestufe, die leistungsempfangende Person bezahlt 20 % dieser Pauschale und den Rest übernimmt die öffentliche Hand. Diese Pauschale gibt es bei Kurzaufenthalten nicht.
  • Betreuungspreis (besteht aus den Löhnen des Personals, das zusätzlich zur Pflege andere Aufgaben erledigt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Fähigkeiten der leistungsempfangenden Person beitragen). Den Betreuungspreis bezahlt die leistungsempfangende Person mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen.
  • Investitionskosten (bestehen aus den Hypothekarzinsen und den Abschreibungen auf Immobilien). Diese Kosten werden von der Wohngemeinde der leistungsempfangenden Person bezahlt.

Kurzaufenthalt von weniger als zwei Wochen, Aufnahme in einer Tagesstätte und Aufnahme nachtsüber

  • Der Preis für einen Tag im Pflegeheim im Rahmen eines Kurzaufenthalts, für einen Tag in einer Tagesstätte oder für eine Aufnahme nachtsüber setzt sich nicht aus den gleichen Elementen zusammen wie der Preis für einen Tag im Rahmen eines Langzeitaufenthalts. Die leistungsempfangende Person beteiligt sich jedoch nicht an den Pflegekosten, da diese von der Krankenversicherung und von der öffentlichen Hand beglichen werden. Der Beitrag der leistungsempfangenden Person an den Pensionspreis und an den Betreuungspreis wird pauschal von der Direktion für Gesundheit und Soziales festgelegt.